Dienstleistungen
Die sicherheitstechnische Betreuung wird entsprechend §§ 76 und 77 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) durchgeführt.
Die Tätigkeit der Sicherheitsfachkraft - kurz SFK genannt - beinhaltet die Beratung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Zu den Hauptaufgaben zählen insbesondere die Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat und bei Verwaltungsverfahren. Weiters die Überprüfung und Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Erstellung von Betriebsanweisungen (für Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen) und die Dokumentation der SFK-Tätigkeit und der Ergebnisse von Untersuchungen sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung. Die Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen erfolgt üblicherweise in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner.
Die Sicherheitstechnische Beratung umfaßt die Unterstützung bei der Planung von Arbeitsstätten, Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln, bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes. Bei der Organisation des Brandschutzes, bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und bei der Organisation der Unterweisung werden die ausführenden Personen entsprechend unterstützt bzw. beraten.
Gerne kann ich auch die betriebseigene Sicherheitsfachkraft bei ihrer Tätigkeit unterstützen und einzelne der oben beschriebenen Tätigkeiten übernehmen.