Dienstleistungen
Die Tätigkeit des Planungs- und Baustellenkoordinators erfolgt lt. Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG). Die Leistungen des Planungskoordinators lt. § 4 BauKG beinhalten insbesondere die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes lt. § 7 BauKG und der Baustellenordnung inkl. der Erstellung des Bauzeitplanes (Bauablauf- bzw. Projektplan), sowie die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten lt. § 8 BauKG.
Unter den Leistungen des Baustellenkoordinators lt. § 5 BauKG versteht man insbesondere die Erstellung der Vorankündigung lt. § 6 BauKG an das zuständige Arbeitsinspektorat und die regelmäßigen Baustellenbesichtigungen samt Erstellung der Begehungsprotokolle, sowie allenfalls die erforderliche Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes aufgrund dieser Begehungen.