SFK Ing. Dieter Werner

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Brandschutz

Dienstleistungen

Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten richtet sich nach den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) insbesondere TRVB O 119/06 Betrieblicher Brandschutz - Organisation und TRVB O 120/06 Betrieblicher Brandschutz - Eigenkontrolle - Kontrollplan und beinhaltet folgende Aufgaben:

  • Ausbildung bzw. jährliche Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Durchführung der jährlichen Brandalarm- und Räumungsübungen
  • Brandschutzeigenkontrollen
  • Führung des Brandschutzbuchesder
  • Veranlassung der periodischen Überprüfungen
  • Prüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung und des Alarmplanes
  • Prüfung und Aktualisierung der Aufgabenverteilung


Sofern eine neue Betriebanlage in Betrieb genommen werden soll, sind die weiteren Schritte vor der Aufnahme der Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten erforderlich:

  • Erstellung der Brandschutzordnung und des Alarmplanes, sowie der Alarmordnung
  • Erstellung eines Heißarbeitsscheines und Organistation des Freigabesystem
  • Vorbeireitung des Feuerwehreinsatzes in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Erstellung des Prüfplanes für die wiederkehrenden Überprüfungen und Eigenkontrollen
  • Erstellung des Schulungs- und Unterweisungsprogrammes

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